Allemansrätten: Das schwedische Jedermannsrecht
Das Jedermannsrecht ist ein historisch entstandenes Gewohnheitsrecht, das sich über Jahrhunderte in Schweden, Norwegen und Finnland, nicht aber in Dänemark, herausgebildet hat.
Das Jedermannsrecht steht für das Recht des Einzelnen, sich frei in der Natur aufzuhalten und zu bewegen. Dabei erlaubt es dem Menschen große Freiheiten, aber erwartet dafür auch ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Durch die schwedische Umweltgesetzgebung wird das allemannsrätt außerdem eingegrenzt.
Im Grundsatz wird unter dem Jedermannsrecht in den skandinavischen Ländern dasselbe verstanden, in Einzelfragen bestehen durchaus Unterschiede.
Heute haben übrigens einige Regionen Dänemarks Teile aus dem Jedermannsrecht der anderen nordischen Länder übernommen.
Die historische Entwicklung
Das allemannsrätt stammt ursprünglich aus Landschaftsgesetzen und Bräuchen, die sich im Mittelalter herausgebildet haben. Reisende durften sich auf fremden Boden bewegen und für begrenzte Zeit aufhalten. Zudem konnte man sich in der Natur die Grundernährung durch das Füllen des Hutes mit Nüssen sichern. Sonst war allerdings das Recht, sich selbst in der Natur zu bedienen, begrenzt und für gewöhnlich auf den Landbesitzer beschränkt. Naturprodukte dienten schließlich der Ernährung der Bevölkerung vor Ort.
Der Fortbestand solcher Regelungen über die Zeiten ist im heutigen Jedermannsrecht erkennbar. Daher sind die Schweden stolz auf das allemannsrätt und achten darauf es, trotz aller Gefahren von Missbrauch durch den Massentourismus, als Kulturerbe zu bewahren.
Das Wort allemannsrätt fand übrigens erst in den 1940er Jahren Einzug in die schwedische Alltagssprache. Es existiert in Schweden kein Jedermannsrecht in ausführlich schriftlich fixierter Form. Seit 1994 steht aber ein kurzer Text im Regeringsformen, dem schwedischen Pendant zum deutschen Grundgesetz.
Auszüge aus dem Jedermannsrecht
Die Natur bietet einen landesweiten Zugang, der geschützt und gepflegt werden muss. Sie ist für alle entsprechend des Jedermannsrechtes zugänglich.
Jeder soll im Umgang mit der Natur Rücksicht und Vorsicht zeigen.
Übersetzung aus dem ersten Paragraf des schwedischen Umweltgesetzes(Naturvårdslagen).
Das Jedermannsrecht gestattet das Passieren des Landes zu Fuß oder mit dem Fahrrad oder Skiern. Besitzer können Privatwege für die motorisierte Durchquerung sperren und die Fortbewegung in der freien Natur darf ohnehin nur ohne Motorisierung erfolgen. In unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern gilt eine „Hausfriedenszone”, welche nicht passiert werden darf. Felder dürfen im Sommer nur unter Nutzung von Wegen durchquert werden und Tore und Gatter müssen nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit kein Vieh entlaufen kann. Naturschutzgebiete und militärische Sperrgebiete unterliegen besonderen Beschränkungen.
Es ist grundsätzlich in allen Gewässern erlaubt zu Baden, oder sich mit Booten fortzubewegen. Einzig für Wassermotorräder gelten Beschränkungen. Auch zeitlich begrenztes Anlegen ist mit Ausnahme von Privatgrundstücken und Gegenden mit behördlichem Zugangsverbot zulässig.
Jeder darf für ein bis zwei Nächte auf unkultiviertem Land zelten. In der Nähe von Wohnhäusern muss die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden. In sehr dünn besiedeltem Gebiet darf auch mehrere Nächte übernachtet werden.
Unter größtmöglicher Vorsicht ist es auf unkultiviertem Land erlaubt ein Lagerfeuer anzuzünden. Da Felsen bersten könnten, ist Feuer auf ihnen verboten. Als Brennmaterial darf nur Totholz verwendet werden.
In Zeiten von Trockenheit kommt es oft vor, dass Behörden das Feuermachen ganz untersagen. Darüber und über lokale Beschränkungen gilt es sich im Vorfeld zu informieren.
Die Jagd und das Fischen fallen nicht unter das Jedermannsrecht und werden ohne Zulassung als Wilderei verfolgt. Im Meer sowie in den fünf größten Seen des Landes gilt aber das „freie Fischen.” Darunter fällt das Angeln mit einer einfachen, spindellosen Rute. Für alle anderen Gewässer und jede andere Form des Fischfangs ist eine Erlaubnis erforderlich.Es empfiehlt sich, genauere Informationen zu den Angelbestimmungen im Voraus einzuholen
Wild wachsende Beeren und Pilze können gesammelt werden. Hier gelten aber regional abweichenden Bestimmungen.
Abfälle dürfen nach einem Aufenthalt weder zurückgelassen noch vergraben werden.
Das allmannsrätt beschränkt sich auf Einzelpersonen und gilt nicht für Organisationen, und Gruppen. Für diese gelten strenge Auflagen, über die man sich im Vorfeld unbedingt Informieren sollte.
Unsere Hinweise zum schwedischen Jedermannsrecht können selbstverständlich nicht alle Details anführen. Deswegen empfiehlt es sich die ausführlichen Informationen in deutscher Sprache zum allemansrätten auf der offiziellen Seite des schwedischen Naturschutzwerkes zu nutzen.
(Bildquelle: powi, micattack (von oben nach unten))
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