Urteil im Prozess um Filesharing-Portal

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17.04.2009 Im Prozess um die Betreiber des bisher größten Filesharing-Portals „Pirate Bay“ ist es nun in Stockholm zu einem vorläufigen Urteil gekommen. Die vier Angeklagten wurden zu einem Jahr Haft sowie zu einer Schadensersatzleistung von knapp 3 Millionen verurteilt.
Hintergrund des entscheidenden Prozesses ist die Betreibung des weltweiten Filesharing Portals „Pirate Bay“. Dieses stellt eine Art Suchmaschine für so genannte Torrent-Dateien dar, die dann von Usern getauscht werden können. Die Dateien können sich auf verschiedenen Computern befinden, je mehr Rechner beteiligt sind, desto zügiger geht der Transfer. Auf der Homepage selber werden allerdings keine Files zum downloaden angeboten und somit verstößt „Pirate Bay“ nicht direkt gegen Urheberrechte. Dies stellte für die Anklageseite ein enormes Problem dar und so wurden die vier Schweden letztendlich lediglich wegen „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ angeklagt.

David gegen Goliath

Dies erklärt auch das relativ milde Urteil des schwedischen Gerichts. Beteiligte Nebenkläger wie Warner Bros oder Sony Music Entertainment forderten eine Haftstrafe sowie eine Schadensersatzleistung von über 10 Millionen Euro.
Der Prozess wurde vielfach bereits als David-gegen-Goliath-Kampf bezeichnet und stellt einen entscheidenden Meilenstein in der ewigen Diskussion um den Download von Copy-Dateien im Internet dar. Nutzer fordern seit langem die Möglichkeit eines fairen Austausches von Musik-Film- und Computerdateien und kritisieren die schwerfällige Unterhaltungsindustrie, die es bisher nicht möglich machte, beispielsweise gegen eine Pauschalabgabe, Filme in guter Qualität aus dem Internet herunterzuladen.

Wie es nun im Fall der 4 Schweden weitergeht wird sich zeigen. Deren Anwälte wollen  gegen das Urteil Berufung einlegen und Analysten erwarten, dass der Fall durch alle Distanzen bis zum Obersten Gerichtshof in Schweden geht. Eine endgültige Entscheidung ist deswegen wohl noch lange nicht in Sicht.

(Bildquelle: vargklo)

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